Abfindung berechnen — inkl. Steuer & Fünftelregelung.
Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Betriebszugehörigkeit in Jahren.
Voll steuerpflichtig. Mit der Fünftelregelung können Sie erheblich Steuern sparen.
Steuerliche Vergünstigung nach § 34 EStG — verhindert unverhältnismäßig hohe Steuern auf einmalige Zahlungen.
Seit 2006 nicht mehr direkt. Es kann jedoch eine Sperrzeit entstehen.